Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit Betreten der Veranstaltungsreihe „ChristmasWarmUp-PARTY“ erkennt der Besucher die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an:
1.Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich die AGBs der verschiedenen Vertriebsagenturen (z.B. TicketDirekt), wo der Besucher seine Eintrittskarte käuflich erwirbt.
2.Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
3.Der Veranstalter haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld folgendes: der Veranstalter haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden deren Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht wurden.
4.Der Zutritt wird Personen unter 18 Jahren nicht gewährt. Ausnahmen können nur individuell mit dem Veranstalter im Vorfeld schriftlich unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes vereinbart werden.
5.Eintrittskarten sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Der Weiterverkauf von Christma-Warm-Up-Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
6.Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung im Vorfeld aus wichtigem Grund, höherer Gewalt, Betriebsstörung, behördlicher Anordnung oder wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen abzusagen. Nur im Falle einer Absage wird der bereits gezahlte Ticketpreis ohne Vorverkaufsgebühren und Bearbeitungsgebühren/Serviceentgelt zurückerstattet. Schadensersatzansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Events räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. Findet die Veranstaltung auf Grund von Hoch- oder Niedrigwasser, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, behördlicher Anordnung usw. auf liegendem Schiff statt (keine Schifffahrt), können Minderungen des Eintrittspreises oder Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.
7.Der Veranstalter behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte oder Ticketreservierung am Einlass abzuweisen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Eine Abweisung kann bei nachfolgenden Gründen erfolgen:-Nichteinhaltung der vorgegebenen Kleiderordnung (Dresscode)-alkoholisiertes Erscheinungsbild bzw. Drogenkonsum-das Mitführen von gefährlichen Gegenständen-aggressives, gewaltbereites oder beleidigendes Auftreten
8.Bei Gefahr für Körper und Gesundheit wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Schadensersatzanspruch.
9.Das Mitführen von Waffen, Pfefferspray, pyrotechnische Artikel oder ähnlichen Gegenständen sowie von Betäubungsmittel ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.
10. Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken ist nicht erlaubt.
11. Die Art und Weise der Darbietung, insbesondere die musikalische Ausrichtung und Programmgestaltung steht dem Veranstalter frei. Der Veranstalter behält sich Änderungen auch für im Vorfeld angekündigtes Programm- oder einzelner Show-Acts vor.
12. Während des Events wird laute Musik dargeboten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Personen die auf bestimmte Töne oder laute Musik überempfindlich reagieren wird empfohlen die Veranstaltung nicht zu besuchen oder beim Veranstalter nach entsprechendem Gehörschutz nachzufragen. Eigener Gehörschutz darf selbstverständlich mitgebracht werden. Auf jeder Veranstaltung werden Kommunikationsbereiche angeboten, die mit leiser Musik beschallt werden (Zimmerlautstärke). Für Hörschäden wird keine Haftung übernommen.
13. Während des Events werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Der Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich der Aufnahme und der Veröffentlichung der Bilder/ Videoaufnahmen auf den eigenen Internet- und Social Media-Seiten von ChristmasWarmUp-Party zu. Die Aufnahmen können zusätzlich zu eigenen Werbezwecken des Veranstalters im Internet, auf Print- und Digitalmedien und bei Sendern verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Eventuelle Ansprüche aus zurückliegenden Veröffentlichungen können nicht vom Besucher gegenüber dem Veranstalter erhoben werden.
14. Das Verteilen von fremden Werbematerialien, Give-Aways, Plakaten, Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Zuwiderhandlungen werden wettbewerbsrechtlich verfolgt.
15. Beim Verlassen der Veranstaltung verliert der Eintritt seine Gültigkeit.
16. Gerichtsstand ist bei allen sich ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Köln. 17. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Stand: 10/2023